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SIGNAL IDUNA PKV für Arbeitnehmer
29 Dez., 2023
Höherverdienende Arbeitnehmer Seit dem 01.01.2011 müssen alle höherverdienenden Arbeitnehmer nicht mehr drei Jahre lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, um in die PKV zu wechseln. Bei der Beurteilung der Versicherungsfreiheit ist die vorausschauende Betrachtung anzuwenden. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch das Einkommen eines Kalenderjahres tatsächlich ist. Bei jeder Änderung des Einkommens wird zu diesem Zeitpunkt vorausschauend für die nächsten zwölf Monate (zuzüglich Sonderzahlungen, wie z. B. Urlaubs,- oder Weihnachtsgeld) das fiktive Jahresarbeitsentgelt berechnet. Versicherungsfreiheit Wann kann jemand in die PKV wechseln? Es wird dabei unterschieden, ob zu Beginn oder im Laufe einer Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten wird. Beispiele a) im Laufe einer Beschäftigung Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2023 vom 01.01. bis 31.12. ein monatliches Einkommen von 5.750 € (Jahresverdienst: 69.000 €). Das Einkommen liegt damit über der JAE-Grenze des Jahres 2023. Zusätzliche Voraussetzung für den Wechsel zur SIGNAL IDUNA Krankenversicherung: Auch die JAE- Grenze 2024 muss überschritten werden. Ein Wechsel zur SIGNAL IDUNA wäre dann zum 01.01.2024 möglich. Ein Arbeitnehmer hat im Jahr 2023 vom 01.01. bis 30.11. ein monatliches Einkommen von 3.750 € (bisheriger Jahresverdienst: 41.250 €). Zum 01.12.2023 erhält er beim gleichen Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung auf 5.280 € monatlich und zusätzlich ein volles Gehalt als Weihnachtsgeld. Berechnung: 5.280 € x 13 = 68.640 € Ein Wechsel zur SIGNAL IDUNA wäre zum 01.01.2024 möglich, sofern auch die JAEG 2024 überschritten wird. b) zu Beginn einer Beschäftigung Ein Student nimmt nach Ablauf seines Studiums eine Anstellung zum 01.07.2023 mit einem Gehalt von 4.950 € monatlich auf. Zusätzlich erhält er noch ein volles Weihnachts- und ein volles Urlaubsgehalt. Berechnung: 4.950 € x 14 = 69.300 € Ein Wechsel zur SIGNAL IDUNA ist sofort zu Beginn der Beschäftigung zum 01.07.2023 möglich. c) beim Arbeitgeberwechsel Die Regelungen „zu Beginn einer Beschäftigung“ gelten auch beim Arbeitgeberwechsel. Wie berechnet sich das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt? Berechnungsformel zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt: + Monatsbezüge x 12 + Einmalzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld) + vermögenswirksame Leistungen + Überstundenvergütungen sowie sonstige Zulagen, soweit sie regelmäßig anfallen und pauschal vergütet werden ./. Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt sind (z. B. Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung) ./. unregelmäßiges Arbeitsentgelt (z. B. nicht pauschal vergütete Mehrarbeit) ./. Familienzuschläge (z. B. Ortzuschlag ab Stufe 2 bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst) ---------------------------------------------------------------------------- = regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) Hinweise zur Berechnung Wie das JAE berechnet wird, steht nicht unmittelbar im Gesetz. Ausschlaggebend sind die Empfehlungen und Rundschreiben der GKV Spitzenverbände. Danach muss z. B. bei schwankenden Bezügen das regelmäßige JAE durch Schätzung ermittelt werden. Erweist sich die Schätzung im Nachhinein als unzutreffend, ist eine Korrektur nur für die Zukunft möglich; für die Vergangenheit bleibt es bei der einmal vorgenommenen Beurteilung. Einkünfte aus anderen Tätigkeiten Übt der Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung noch eine selbstständige Tätigkeit oder eine geringfügige Beschäftigung aus, werden Einkünfte aus diesen Tätigkeiten bei der Bestimmung des regelmäßigen JAE nicht berücksichtigt. Besonderheit 520-Euro-Job: Werden zwei oder mehr geringfügige Beschäftigungen neben der Hauptbeschäftigung ausgeübt, werden Einkünfte ab dem 2. Minijob zum regelmäßigen JAE addiert. Der erste Minijob wird jedoch nie berücksichtigt. Jetzt Angebote für höherverdienende Arbeitnehmer endecken
26 Dez., 2023
Freie Heilfürsorge Die freie Heilfürsorge ist eine spezielle Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie wird i.d.R. dann gewährt, wenn die Tätigkeit besonders gefahrgeneigt ist. Die freie Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfeleistung – eine 100 %ige Kostenübernahme der erstattungsfähigen Aufwendungen. In einigen Bundesländern (z. B. NRW) sind über die Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen im Rahmen der jeweils geltenden Beihilfevorschriften beihilfefähig. Freie Heilfürsorge erhalten Vollzugsbeamte der Bundespolizei, Berufs- und Zeitsoldaten während des aktiven Dienstes. Bei Polizeibeamten der Länder gelten länderspezifische Regelungen. Kriminalbeamte beim Bundeskriminalamt (BKA) haben als Anwärter und nach der Ausbildung einen Anspruch auf Beihilfe; sie erhalten keine freie Heilfürsorge. Freie Heilfürsorge wird jedoch nur den o. g. Personengruppen selbst gewährt; die berücksichtigungsfähigen Angehörigen erhalten Beihilfe entsprechend der jeweils geltenden Beihilfevorschrift. Nach Ende der freien Heilfürsorge wird wieder Beihilfe gewährt. Aus diesem Grund sollten davon betroffene Beamte schon während ihres Anspruchs auf Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung bei uns auf die später benötigten Beihilfetarife abschließen. Nur so ist schon jetzt sichergestellt, dass nach Ende der freien Heilfürsorge eine vollwertige private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne mögliche Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zustande kommt. Denn ohne bestehende Anwartschaft bleibt nur noch die Aufnahme im Basistarif für Beihilfeberechtigte. Das bedeutet: geringere Leistungen gegen höhere Beiträge. Hinweis: Anstelle einer Anwartschaft kann bei der Marke SIGNAL IDUNA auch ein aktiver Wahlleistungstarif mit integrierter Option abgeschlossen werden ( KOMFORT-B-W + bzw. EXKLUSIV-B-W ).
Pauschale Beihilfe
23 Dez., 2023
Pauschale Beihilfe Alternativ zur individuellen Beihilfe können sich Beamte in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen, Schleswig Holstein (ab 01.01.2024) und Niedersachsen (ab 01.02.2024) auch für eine pauschale Beihilfe entscheiden. Dann wird anstelle der %-ualen Beihilfe bei entstehenden Krankheitskosten ein Beitragszuschuss zur notwendigen 100% Krankenversicherung in der GKV oder PKV (100 % Stufen der Tarifserien BeihilfeSTART, BeihilfeKOMFORT und BeihilfeEXKLUSIV) gezahlt. Unsere Empfehlung für Beamte in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen: In der „Gesamtbetrachtung“ aller Lebensphasen eines Beamten bzw. Versorgungsempfängers erzielt die klassische individuelle Beihilfe das optimale Preis- / Leistungsverhältnis. Jetzt Tarife der SIGNAL IDUNA entdecken
Beihilfe
23 Dez., 2023
Individuelle Beihilfe Beamte – unter bestimmten Voraussetzungen auch Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes – erhalten für sich und ihre Angehörigen von ihren Dienstherren (Bund bzw. Landesbehörde) eine Beihilfe. Die Beihilfe ist eine Leistung, mit der sich der Dienstherr unmittelbar an den anfallenden Kosten für den Krankheits-, Geburts- oder Todesfall beteiligt. Bund und Länder haben dazu entsprechende Beihilfevorschriften erlassen, in denen die prozentuale Höhe der Beteiligung an den Kosten (= Beihilfebemessungssätze) festgelegt ist. Diese Bemessungssätze sind abhängig vom Familienstand und der jeweils geltenden Beihilfevorschrift. Weil diese Beihilfen jedoch nur anteilig in Höhe des jeweiligen Beihilfebemessungssatzes gewährt werden, ist die individuelle Beihilfe demzufolge nur eine Teilhilfe. Der Beamte benötigt daher unbedingt eine private Krankenversicherung als Ergänzung seines Beihilfeanspruches auf 100%. Die speziellen Beihilfetarife der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a. G. berücksichtigen diesen Bedarf und sind genau auf die individuellen Ansprüche der Beihilfeberechtigten zugeschnitten. Durch gestaffelte Prozentsätze passen sich unsere Tarife problemlos den jeweiligen Beihilfesätzen an und ermöglichen den Kunden so eine optimale Ergänzung ihrer bestehenden Beihilfeansprüche. Abgestimmt auf den jeweils geltenden Beihilfebemessungssatz erreichen Sie den richtigen Versicherungsschutz mit folgenden Beihilfetarifen: Marke SIGNAL IDUNA: START-B, KOMFORT-B+, KOMFORT-B-W+, EXKLUSIV-B und EXKLUSIV-B-W GKV ist keine Alternative Der Grund: Die GKV verfügt nicht über spezielle Ergänzungsangebote für Beihilfeberechtigte. Der Beamte würde also den vollen Beitrag für einen normalen 100%-Schutz zahlen müssen, obwohl er nur die halbe Leistung oder auch nur 30 % benötigt (Ausnahme: Pauschale Beihilfe in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen). Schlimmer noch: Sein Dienstherr beteiligt sich in keinem Fall an diesem Beitrag. „Beihilfelücken“ Zusätzliche Lücken bei den Krankheitskosten entstehen für den Beamten dadurch, dass der Dienstherr nicht sämtliche Kosten als beihilfefähig anerkennt, sondern Beihilfe nur auf so genannte „beihilfefähige Aufwendungen“ gewährt. Die so entstehenden Lücken schließen Sie mit unseren speziellen Beihilfeergänzungstarifen: Marke SIGNAL IDUNA: KOMFORT-B-E (KOMFORT-B-E1) bzw. EXKLUSIV-B-E (EXKLUSIV-B-E1) und EXKLUSIV-B-ES Besonderheit für Ausbildungszeiten: Während der Ausbildung als Beamtenanwärter oder Referendar sowie als berücksichtigungsfähiger Student oder Auszubildender können die entsprechenden Beihilfetarife auch als beitragsgünstige Ausbildungsversion versichert werden. Die Versicherungsfähigkeit der Ausbildungstarife endet grundsätzlich mit Vollendung des 39. Lebensjahres. Nach Erreichen der Altersgrenzen erfolgt dann automatisch die Umstellung in die entsprechenden Normaltarife. Jetzt Beihilfetarife der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung entdecken
GKV Höchstbeiträge ab 2024
22 Dez., 2023
Zum 1. Januar 2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bundesweit einheitlich 62.100 Euro jährlich oder 5.175 Euro monatlich 12. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen. Durch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich der GKV-Höchstbeitrag ab 2024 auf durchschnittlich 1.019,48 Euro im Monat. Als freiwilliges Mitglied lohnt sich ein auf jeden Fall ein detaillierter Vergleich. Hier Informieren!
Beitragsbemessungsgrenze 2023
02 Jan., 2023
Beitragsbemessungsgrenze für 2023 festgelegt
JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023
01 Jan., 2023
Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2023 festgelegt
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