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Welche Gefahren versichert die Wohngebäudeversicherung?
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Mit einem Wohngebäudeschutz versichern Sie sich als Eigentümer gegen
Feuerschäden (wie z. B. Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Gewitter, Explosion, Implosion)
Sturmschäden
Hagelschäden
Wasserschäden (z.B. aufgrund Rohrbruch und ausgetretenem Leitungswasser).
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten bei einem Teil- oder Totalschaden bis zum vollständigen Wiederaufbau des Gebäudes zum aktuellen Baupreis.
Sie können optional Ihre Immobilie zusätzlich vor elementaren Naturereignissen schützen. Dazu gehören
Überschwemmung
Rückstau durch Starkregen
Vulkanausbruch
Erdbeben
Erdfall
Erdrutsch
Schneedruck
Lawinen
Ein Schutz vor Elementarschäden ist empfehlenswert, denn extreme Wettersituationen nehmen zu und die Anzahl an Schäden aufgrund von Sturm, Unwetter oder Überschwemmung steigt in Deutschland stetig an.
In unserem besten Tarif Premium sind über die genannten Schäden hinaus auch Gebäudeschäden in Folge eines Diebstahls oder Einbruchs, in Folge von Tierbissschäden, in Folge von Vandalismus wie Graffiti oder in Folge innerer Unruhen finanziell abgesichert.
Gut zu wissen: Die Wohngebäudeversicherung schützt Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie bietet keine Absicherung für Mehrfamilienhäuser und Geschäftsgebäude mit mehr als 50 % gewerblicher Nutzung.
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Greift die Wohngebäudeversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
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Wenn ein Schaden dadurch ausgelöst wurde, dass Sie besonders unachtsam waren und keine notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen haben, spricht man von grober Fahrlässigkeit.
Ihr Versicherer ist in diesem Fall grundsätzlich berechtigt, die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Beachten Sie, dass dieser Fall relativ häufig eintritt und der Versicherer bei einer vorsätzlichen Handlung die Leistung sogar komplett verweigern kann.
Beispiel für grobe Fahrlässigkeit:
Sie verlassen Ihr Haus, obwohl in Ihrem offenen Kamin ein unbeaufsichtigtes Feuer lodert. Daraufhin löst ein Funkenflug einen Brand aus, der sich schnell auf das gesamte Haus ausbreitet. Die Leistungen können aufgrund grober Fahrlässigkeit vom Versicherer gekürzt werden, wenn kein Verzicht der groben Fahrlässigkeit vereinbart wurde.
Es ist insofern empfehlenswert, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit einschließt.
In unserer Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert.
Die Höhe des Versicherungsschutzes können Sie aufgrund des gewählten Tarifs bestimmen:
Tarif Basis: Schäden bis zu 10.000 €
Tarif Premium: Schäden in unbegrenzter Höhe
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Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
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Was bedeutet Unterversicherung?
Wenn die Versicherungssumme - also die maximale Summe, die der Versicherer im Schadenfall zahlt - niedriger ist, als der tatsächliche Wert Ihres Gebäudes, dann liegt Unterversicherung vor.
Wie kann ich Unterversicherung vermeiden?
Damit im Schadenfall alle Kosten bis zum vollständigen Wiederaufbau des Gebäudes übernommen werden, muss die Versicherungssumme dem Wert Ihres Gebäudes entsprechen. Ansonsten kann es Ihnen im Schadenfall passieren, dass die Erstattungskosten Ihres Versicherers gekürzt werden. Beachten Sie, dass Ihre Versicherungssumme dem ortsüblichen Neubauwert entsprechen sollte, denn die Baupreisentwicklung ist regional sehr unterschiedlich.
Tipp: Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie auch während der Vertragslaufzeit Ihrer Wohngebäudeversicherung darauf achten, dass die Versicherungssumme aufgrund von Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen gegebenenfalls erhöht werden muss.
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Bei unserem Wohngebäudeschutz gibt es keine Unterversicherung, denn wir bieten Ihnen unbegrenzten Schutz: Sie müssen sich auf keine Versicherungssumme festlegen, sondern nur die Wohnfläche in qm korrekt angeben. Das bedeutet automatisch Unterversicherungsverzicht.
Gut zu wissen: Der Beitrag Ihrer SIGNAL IDUNA Wohngebäudeversicherung ist lediglich abhängig von Ihrer Wohnfläche und Ihrer Postleitzahl.
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Was ist der Unterschied zwischen einer Gebäude,- und einer Hausratversicherung?
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Eine Wohngebäudeversicherung versichert das Haus und Gegenstände, die fest mit den Mauern des Hauses verbunden sind. Unser Wohngebäudeschutz umfasst außerdem privat genutzte Nebengebäude wie Garten-, Geräte- und Gewächshäuser, Garagen und Carports.
Eine Hausratversicherung versichert Ihren Hausrat. Dazu gehören lose bzw. bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung, elektronische Geräte und Bargeld.
Gut zu wissen: Eine Wohngebäudeversicherung kann nur vom Eigentümer des Gebäudes abgeschlossen werden, eine Hausratversicherung sollte hingegen jeder abschließen.
Die versicherten Gefahren sind bei beiden Versicherungen im Wesentlichen gleich:
Feuer
Gewitter
Wasser
Sturm
Hagel
Sowohl die Wohngebäudeversicherung, als auch die Hausratversicherung können um die Elementarschadenversicherung ergänzt werden, damit Sie bei Naturereignissen wie Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch finanziell geschützt sind. Bedenken Sie, dass Sie für beide Versicherungen einen separaten Schutz gegen Elementarschäden abschließen müssen.
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Welche Gefahren deckt die Elementarschadenversicherung ab?
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Die Elementarschadenversicherung greift bei Überschwemmung und Rückstau durch Starkregen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Schneedruck, Lawinen
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Was umfasst der Baustein Smart Home?
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Smart Home versichert Ihre moderne Haustechnik wie Photovoltaik, vernetzte, smarte Anlagen für Jalousien, Klima- und Sicherheitstechnik gegen praktisch alle Gefahren. Es handelt sich um eine sogenannte "All Risk" Deckung.