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Wer erhält Heilfürsorge?
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Heilfürsorge erhalten aktive Vollzugsbeamte der Bundespolizei, Berufs- und Zeitsoldaten, Polizeibeamte der meisten Bundesländer und in einigen Bundesländern bzw. Kommunen auch Feuerwehrbeamte. Heilfürsorge wird nur für den Beamten bzw. Soldaten selbst gewährt. Die berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder) erhalten Beihilfe entsprechend der jeweils geltenden Beihilfevorschrift.
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Wie hoch ist der Anspruch auf Heilfürsorge?
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Die Heilfürsorge erbringt – im Gegensatz zur Beihilfeleistung – grundsätzlich eine 100 %ige Kostenübernahme der
erstattungsfähigen Aufwendungen. Je nach Bundesland sind auch über die Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen im Rahmen der jeweils geltenden Beihilfevorschrift beihilfefähig. Aber Achtung: Trotz der bestehenden Ansprüche während des aktiven Dienstes verbleiben Ihnen auch jetzt schon Eigenbeteiligungen bei Ihren Krankheitskosten.
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Welche Lücken hat die Heilfürsorge?
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Grundsätzlich erstattet die Heilfürsorge nur notwendige Maßnahmen in angemessenem Umfang. Vereinfacht bedeutet das, dass der Leistungsumfang sich stark an dem der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Damit entstehen automatisch Eigenbeteiligungen im ambulanten Bereich, z. B. bei höherwertigem Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlung, bei Auslandsschutzimpfungen und Auslandsbehandlungen. Durch die Wahl eines unserer drei speziellen SIGNAL IDUNA Ergänzungspakete für Heilfürsorgeberechtigte bestimmen Sie die Höhe Ihrer zukünftigen Eigenbeteiligungen selbst – dabei können Sie aus drei unterschiedlichen Leistungsstufen auswählen.
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WIe ist die Versorgung im Krankenhaus?
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Auch im stationären Bereich ist Ihre Versorgung nicht optimal. Denn hier erhalten Heilfürsorgeberechtigte grundsätzlich nur die allgemeinen Regelleistungen über den Heilfürsorgeanspruch. Polizeibeamte des Bundes und Soldaten erhalten von
der Heilfürsorge darüber hinaus auch wahlärztliche Leistungen (Soldaten bis ca. zum 1,7-fachen Satz, Bundespolizisten
bis zum 2,3 fachen Satz der GOÄ) sowie eine 2-Bettzimmer- Unterbringung. Dennoch benötigen alle Heilfürsorgeberechtigten eine stationäre Zusatzversicherung – abgestimmt auf den bestehenden Heilfürsorge- bzw. Beihilfeanspruch. Nur so ist im Falle einer notwendigen Krankenhausbehandlung eine hochwertige Versorgung und die notwendige Ruhe bei Ihrer Genesung garantiert.
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Welche Ansprüche habe ich nach Ende der Heilfürsorge?
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Nach Ende der Heilfürsorge wird grundsätzlich Beihilfe gewährt. Die Höhe des Beihilfeanspruchs richtet sich dabei
nach der jeweils geltenden Beihilfevorschrift. Das bedeutet für Sie: Spätestens mit Ende der Heilfürsorge müssen Sie den dann beginnenden Beihilfeanspruch durch eine private Krankheitskosten-Vollversicherung für Beihilfeberechtigte auf 100 % ergänzen.
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist immer der jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhandene Gesundheitszustand von elementarer Bedeutung. Kümmert man sich also erst „auf den letzten Drücker“ um seine notwendige Krankenversicherung kann das im ungünstigsten Fall bedeuten, dass sich der gewünschte Versicherungsschutz aufgrund ernsthafter Erkrankungen empfindlich verteuert. Im Einzelfall ist die Versicherung in einem hochwertigen Versicherungsschutz sogar unmöglich. In diesen Fällen wäre dann nur noch der Zugang zum Basistarif möglich, der jedoch nur Grundleistungen zur Verfügung stellt.
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Welche Vorteile bringt der Abschluss einer Anwartschaft?
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Der wesentliche Sinn einer Anwartschaftsversicherung ist die Sicherung des aktuellen Gesundheitszustandes, um zu einem definierten Zeitpunkt in der Zukunft den gewünschten Krankenversicherungsschutz zu erhalten. Denn die Gesundheitsprüfung erfolgt zu Beginn der Anwartschaftsversicherung – also in jungen (gesunden) Jahren – und nicht erst zum Ende des Heilfürsorgeanspruchs. Ihr Vorteil: Während der Anwartschaft entstehende Verschlechterungen des Gesundheitszustandes sind bei späterer Aktivierung des Versicherungsschutzes ohne Einschränkungen mitversichert. Und zwar auch ohne Beitragszuschlag. Mit anderen Worten: Mit Abschluss einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich Ihren „Frühbucher-Vorteil“ für Ihre später notwendige Krankenversicherung. Denn Sie nutzen im Prinzip für die Beantragung der erst in Zukunft benötigten Krankheitskostenversicherung für Beihilfeberechtigte Ihren aktuellen Gesundheitszustand.
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Gibt es unterschiedliche Anwartschaften?
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Die sinnvolle Anwartschaftsversicherung für Heilfürsorgeberechtigte wird als „kleine“ bzw. „große“ Anwartschaft
angeboten. Sie unterscheiden sich nur im Aufbau der Alterungsrückstellungen. Die „kleine“ Anwartschaft baut keine
Rückstellungen auf und so zahlen Sie bei späterer Aktivierung den Beitrag zum dann erreichten Alter. Die „große“ Anwartschaft
beginnt bereits während der Dauer der Anwartschaft mit dem Aufbau von Alterungsrückstellungen. Dies führt bei
Aktivierung zu erheblichen Beitragsvorteilen gegenüber der „kleinen“ Anwartschaft; Sie zahlen dann nämlich nur den Beitrag wie bei durchgehend aktivem Versicherungsschutz.