2. Januar 2023
Beitragsbemessungsgrenze für 2023 festgelegt
Die Beitragsbemessungsgrenzen 2023 für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind bundeseinheitlich auf 59.850 EUR festgesetzt. Dies entspricht der Jahresarbeitsentgeltgrenze und bedeutet, dass keine weiteren Beiträge in der Kranken- oder Rentenversicherung gezahlt werden müssen, sobald diese Grenze erreicht ist.